Stand 01.01.2020 ISCHIA TRADE
Diese AGB sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Firma ISCHIA TRADE und dem Kunden. Vorbehalten bleiben abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die der Schriftform bedürfen.
Anmeldungen zu einer unserer Veranstaltungen können über unser Buchungssystem https://www.ischiatrade.ch/trackdays.php im Internet erfolgen. Der Vertragsschluss kommt zustande und die Anmeldung wird verbindlich, wenn der Kunde die Anmeldebestätigung von ISCHIA TRADE erhält und sofern die Buchung ein Angebot von ISCHIA TRADE betrifft.
Die in den Preisen enthaltenen Leistungen sind in der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung abschliessend aufgeführt. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgelistet sind, sind nicht verfügbar. Falls nichts anderes erwähnt ist, verstehen sich die Preise pro Person, in CHF.
Für den Fall, dass dem Veranstalter Mehrkosten entstehen, z.B. durch Erhöhung der Transportkosten (z.B. Erhöhung Treibstoffzuschläge), Wechselkursänderungen, neue Abgaben und Gebühren bleiben Preiserhöhungen ausdrücklich vorbehalten. Allfällige Preiserhöhungen werden dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt, spätestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin.
Nicht aufgeführte Einzelleistungen, die der Kunde beim Vertragsabschluss oder während der Veranstaltung verlangt, sind zusätzlich zu bezahlen. Der Preis wird auf das Veranstaltungsdatum hin kalkuliert.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von ISCHIA TRADE wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind als für den Kunden zumutbar nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere bei notwendig werdender Änderung der Fahrstrecke und der zur Verfügung stehenden Hotels sowie der Anreisemöglichkeit bei Flugreisen. Veranstaltungen mit dem Motorrad sind eine Reiseform, die vom Kunden mehr an Mitwirkung verlangt als eine übliche Pauschalreise. ISCHIA TRADE behält sich ausdrücklich eine Änderung vor.
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde die Rechnung von ISCHIA TRADE. Diese ist wie folgt zu begleichen:
Alle Veranstaltungen basieren auf einer Mindestbeteiligung, die von ISCHIA TRADE festgelegt und auf Anfrage mitgeteilt wird. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist ISCHIA TRADE berechtigt, die Veranstaltung zu annullieren. Dies wird dem Kunden unverzüglich, spätestens aber 2 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn mitgeteilt. In einem solchen Fall erstattet ISCHIA TRADE alle geleisteten Zahlungen. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
ISCHIA TRADE behält sich vor, Programme oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. ISCHIA TRADE behält sich auch vor, Veranstaltungen aus Gründen, die ausserhalb seiner Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen oder vorzeitig abzubrechen, insbesondere bei höherer Gewalt, kriegerischen Ereignissen, Unruhen, Streiks usw., aber auch bei schweren Unfällen von Kunden. ISCHIA TRADE bemüht sich, solche Änderungen so rasch als möglich mitzuteilen. In diesen Fällen haftet ISCHIA TRADE nicht.
Tritt der Kunde von einem gebuchten Renn-oder Fahrertraining zurück, so werden folgende Rücktrittskosten fällig:
Kundenguthaben sind nicht übertragbar. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen. Die Guthaben sind bis zum 31.12. des folgenden Jahres gültig.
Für viele unserer Renn- und Fahrertrainings bieten wir einen eigenen Rücktrittsschutz an.
Tritt der Kunde von einer Pauschalreise zurück, so werden folgende Rücktrittskosten fällig:
Bei allen Renn- und Fahrertrainings mit Zusatzleistungen, wie z.B. Hotel, Flug, Ausflüge, Tickets handelt es sich um eine Pauschalreise.
Rücktrittskosten werden unter Umständen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen. Der Abschluss einer solchen Versicherung durch den Kunden wird unbedingt empfohlen.
Eine Absage eines Kunden hat schriftlich (per Post oder email) zu erfolgen. Massgebend für die Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen der Erklärung bei ISCHIA TRADE. Bei Samstagen oder Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag.
Erscheint der Kunde nicht oder zu spät zur Veranstaltung, Abreise oder zum Abflug, wird der Preis nicht rückerstattet. Verpasst er den Rückflug oder die Rückfahrt, hat er die Rückreise selber auf eigene Kosten zu organisieren. Gegenüber ISCHIA TRADE hat er keine Ersatzforderung.
Bricht der Kunde die Veranstaltung aus irgendeinem Grunde vorzeitig ab, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm in Rechnung gestellten Leistungen.
Benutzt der Kunde an einer Veranstaltung ein Motorrad von ISCHIA TRADE (Miete oder Testride) und stürzt, wird von ISCHIA TRADE überprüft, ob eine Weiterfahrt möglich ist. Ist dies nicht der Fall, hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzmotorrad. Der Veranstaltungspreis oder ein Teilbetrag wird nicht rückerstattet.
Ist der Kunde verhindert, eine Veranstaltung anzutreten, kann er die Buchung an eine Ersatzperson abtreten, die alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen erfüllen muss und bereit ist, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. ISCHIA TRADE ist auf jeden Fall rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin über den Ersatz zu informieren. ISCHIA TRADE ist berechtigt, die Ersatzperson abzulehnen, wenn sie für die Gruppe ungeeignet erscheint bzw. die Voraussetzungen nicht erfüllt. Bei Ablehnung der Ersatzperson gilt die Absage als Rücktritt gemäss Ziff. 5 oben.
Der Kunde ist für die Einhaltung der in den bereisten Ländern geltenden Pass-, Visa-, Impf- und Fahrberechtigungsvorschriften und für die Beachtung der Verkehrsregeln selbst verantwortlich.
Kann der Kunde wegen Nichtbeachtung solcher Vorschriften die Reise nicht antreten oder muss er sie vorzeitig abbrechen, ist der Veranstalter von jeglicher Haftung befreit und nicht verpflichtet, Zahlungen des Kunden zurückzuerstatten.
Hält sich der Kunde nicht an die Bestimmungen für die Veranstaltung, kann ISCHIA TRADE den Vertrag für ungültig erklären und den Kunden ausschliessen. In einem solchen Fall erfolgt keinerlei Erstattung des Veranstaltungspreises.
Bei Pauschalreisen haftet ISCHIA TRADE für Personenschäden, welche er als Veranstalter schuldhaft herbeigeführt hat. Bei anderen, von ISCHIA TRADE schuldhaft herbeigeführten Schäden haftet ISCHIA TRADE höchstens bis zum zweifachen Reisepreis und nur für den unmittelbaren Schaden und sofern kein Verschulden des Kunden vorliegt.
Bei allen übrigen Veranstaltungen und Renntrainings haftet ISCHIA TRADE nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet ISCHIA TRADE nicht bei Unfällen von Kunden. Jeder Kunde ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch wenn er dem Tourguide oder Instruktor folgt.
Darüber hinaus erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass jegliche Haftung des Inhabers, der Organisatoren und der Vertreter von ISCHIA TRADE sowie weiteren Hilfspersonen ausgeschlossen wird.
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Haftung von ISCHIA TRADE, so haftet ISCHIA TRADE nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Eine weitergehende Haftung von ISCHIA TRADE ist ausgeschlossen.
Die Haftung von ISCHIA TRADE als Reiseveranstalter und Veranstalter von Renntrainings, ist – unabhängig vom Rechtsgrund – insgesamt auf die Höhe des zweifachen Veranstaltungspreises beschränkt.
Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuellen Leistungsstörungen und Schäden alles Zumutbare zu tun, um diese so gering wie möglich zu halten. Beanstandungen sind ISCHIA TRADE unverzüglich zu melden. ISCHIA TRADE bemüht sich um eine geeignete Lösung.
Ansprüche sind innerhalb von zwei Wochen nach Veranstaltungsende schriftlich bei ISCHIA TRADE anzumelden. Aus später angezeigten Beanstandungen sind Ansprüche gegen den Veranstalter ausgeschlossen.
Die auf den Veranstaltungen von Vertretern von ISCHIA TRADE angefertigten Fotos, Dias und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von ISCHIA TRADE. ISCHIA TRADE ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Kunde darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für ISCHIA TRADE gegenüber dem Kunden entstehen.
Wird auf den Events von ISCHIA TRADE eine Geschäftstätigkeit von Dritten ausgeübt, muss diese vorgängig von ISCHIA TRADE genehmigt werden. Es wird dafür ein dem Umsatz entsprechendes Entgeld von ISCHIA TRADE in Rechnung gestellt. Wird dies nicht vorgängig vereinbart, kann ISCHIA TRADE verlangen, die Geschäftstätigkeit unverzüglich einzustellen oder stellt nach eigenem Ermessen ein Entgeld in Rechnung. Nicht abschliessende Beispiele sind: Reifendienst, Teileverkauf, Mechaniker-Service, Instruktion, Foto und Video Service, Werbung etc.
ISCHIA TRADE empfiehlt den Abschluss einer Versicherung für Rücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht.
Bei Renntrainings ist zu prüfen, ob bei der vorhandenen Unfallversicherung solche Veranstaltungen eingeschlossen sind. Eine Tagesunfallversicherung kann bei ISCHIA TRADE abgeschlossen werden.
Für die Motorradreisen gelten ausschliesslich die AGB des jeweiligen Veranstalters
Gerichtsstand ist Eschenbach SG / Schweiz.
Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht.
Soweit nicht durch die vorstehenden Bedingungen alle Umstände geregelt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Alle früher veröffentlichten Geschäftsbedingungen werden durch die vorliegende Version ersetzt und verlieren damit ihre Rechtswirksamkeit.
Die Teilnahme an Renntrainings ist nur mit der vom Kunden unterschriebenen Haftungsausschlusserklärung möglich. Diese unterzeichnete Haftungsausschlusserklärung ist integrierender Bestandteil des Vertrags zwischen dem Kunden und ISCHIA TRADE.
Veranstaltungen können in Zusammenarbeit mit Partnern durchgeführt werden.